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FG Baden-Württemberg 15.09.2022 12 K 1295/20, Kommentierte Nachricht BBK 11/2023 S. 479

Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Pkw

Die Vorsteuer für einen gemischt genutzten Pkw, der sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für umsatzsteuerfreie Umsätze genutzt wird, ist nach der Fahrleistung aufzuteilen. Wird Ende des Jahres der bisherige Pkw durch einen gleichartigen Pkw ersetzt, kann die Fahrleistung für das gesamte Jahr für die Vorsteueraufteilung des neuen Pkw zugrunde gelegt werden.

Sollte [i]Vorsteuerberichtigung bei einem anderen Aufteilungsmaßstab sich nach der Fahrleistung für den Zeitraum ab Anschaffung des neuen Pkw ein anderer Aufteilungsmaßstab ergeben, ist für den Zeitraum ab Anschaffung eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vorzunehmen, so dass § 15a UStG im Jahr der Anschaffung neben § 15 Abs. 1 UStG anwendbar ist.

Beispiel

U führt umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus. Hierfür nutzt er einen Pkw der Marke X, den er am durch einen neuen, gleichartigen Pkw ...