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Steuerrecht | Fiktiver Zufluss einer nicht passivierten Tantieme beim Gesellschafter
Der fiktive Zufluss einer fälligen Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer setzt nicht nur voraus, dass die Tantieme fällig und die GmbH zahlungsfähig ist, sondern auch, dass die GmbH die Tantieme gewinnmindernd durch Passivierung einer Rückstellung berücksichtigt hat.
Im [i]GmbH hatte keine Tantiemerückstellung passiviert Streitfall war der Kläger alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH und hatte in den Streitjahren 2015 bis 2017 einen fälligen Anspruch auf Auszahlung einer Tantieme. Die X-GmbH passivierte keine Tantiemerückstellung, und sie zahlte an den Kläger auch keine Tantieme. Das Finanzamt ging von einem fiktiven Zufluss aus und setzte bei der Einkommensteuer 2015 bis 2017 jeweils Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit an.
Das [i]Erfordernis der Einkommensminderung bei der GmbH FG Baden-Württemberg verneinte einen fiktiven Zuf...