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BFH Urteil v. - II R 49/87 BStBl 1990 II S. 189

Gesetze: GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 1GrStG § 7

Grundsteuerbefreiung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Nutzungsüberlassung für Botschaftszwecke als hoheitliche Tätigkeit

Leitsatz

Grundbesitz, den eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer diplomatischen Beziehungen einem fremden Staat zur Errichtung eines Botschaftsgebäudes zur Verfügung stellt, ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 189
BFH/NV 1990 S. 11 Nr. 2
BAAAA-93110

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