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LAG Rheinland-Pfalz 08.09.2022 2 Sa 490/21, NWB 20/2023 S. 1423

Arbeitsverhältnis | Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz

Die Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz bedarf der Erlaubnis des Arbeitgebers. Eine einmal erteilte Erlaubnis oder bloße Duldung der Mitnahme begründet keine dauerhafte Gestattung und ermöglicht nicht den rechtlichen Schluss, dass der Arbeitgeber über eine bloße Gestattung in Ausübung seines Weisungsrechts hinaus eine rechtsgeschäftliche Erklärung mit einem entsprechenden Rechtsbindungswillen abgegeben hat.

Anmerkung:

Das Verbot ist vorliegend vom Weisungsrecht der Arbeitgeberin auch vor dem Hintergrund einer zugunsten der Arbeitnehmerin unterstellten Behinderung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung, auf die die Arbeitgeberin bei der Ausübung ihres Ermessens (vgl. § 106 Satz 3 GewO) Rücksicht zu nehmen hat, durch ein überwiegendes Interesse der Arbeitgeb...