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OLG Saarbrücken 26.01.2023 4 U 134/21, NWB 20/2023 S. 1422

Darlehen | Ausschluss einer Vorfälligkeitsentschädigung

Die in einem Immobiliardarlehensvertrag mit fester Zinsbindung enthaltene Angabe zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung ist dann fehlerhaft i. S. des § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB und steht einem Anspruch der Bank auf Zahlung einer solchen bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens entgegen, wenn darin auf die Wiederanlage in „kongruenten Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner“ abgestellt wird.

Anmerkung:

Der finanzielle Nachteil des Darlehensgebers liegt nach der Rechtsprechung des BGH bei der von der Bank gewählten „Aktiv-Passiv-Methode“ in der Differenz zwischen den Zinsen, die der Darlehensnehmer bei Abnahme des Darlehens und vereinbarungsgemäßer Durchführung des Vertrags tatsächlich gezahlt hätte, und der Rendite, die sich aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage...