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Arbeitsschutz im Baugewerbe: Mehr Sicherheit durch neue Verordnung
Da es im Baugewerbe besonders viele Unfälle gibt, hat die EU-Kommission vor rund zwei Jahrzehnten die Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz erlassen. Dennoch sind die Unfallzahlen nicht wie gewünscht gesunken. Daher gibt es eine seit dem gültige Novellierung, die u. a. mehr Informationspflichten des Bauherrn und bessere Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber vorsieht. Mehr Informationen zur Änderung der Baustellenverordnung finden Sie unter https://go.nwb.de/ei1bj.