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IWB Nr. 10 vom Seite 385

Internationale Erbschaften zwischen Deutschland und der Schweiz

Dr. Tanja Schienke-Ohletz und Franziska Nagel

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 399Bei der Nachlassplanung ist besondere Vorsicht geboten, wenn einer der Beteiligten (Erblasser/Erbe/Vermächtnisnehmer) im Ausland ansässig ist oder zumindest Teile des übertragenen Vermögens im Ausland belegen sind. Der Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz und beleuchtet einerseits die Frage des anwendbaren Erbrechts und andererseits die Folgen des Auslandsbezugs für die Erbschaftsteuer. Dabei berücksichtigt er insbesondere das zwischen Deutschland und der Schweiz bestehende Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zur besseren Verständlichkeit wird die Besteuerung am Ende des Beitrags an einem Beispielsfall erörtert.

I. Bestimmung des anwendbaren Erbrechts

[i]Frage richtet sich nach dem IPRDas anwendbare Erbrecht bestimmt sich nach dem Internationalen Privatrecht. In Deutschland richtet sich die Bestimmung nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Die Schweiz bestimmt das anwendbare Sachrecht hingegen anhand ihres eigenen Kollisionsrechts (IPRG). Wenn der Erblasser keine Rechtswahl getroffen hat, knüpft die EU-ErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes an. ...