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Kfz-Steuer | Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos in Italien (FG)
Wird ein im Inland zugelassenes Fahrzeug, das aufgrund einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall in Italien beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz-Steuerpflicht bereits zum Beschlagnahmezeitpunkt ( Kfz).
Sachverhalt: Der Kläger unterhielt neben seinem inländischen Wohnsitz auch einen weiteren Wohnsitz in Italien. Am war er mit seinem im Inland zugelassenen Kraftfahrzeug an einem Verkehrsunfall in Italien beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen bezüglich des Verkehrsunfalls beschlagnahmten die dortigen Polizisten das Fahrzeug und zogen den Führerschein des Klägers mit der Begründung ein, der Kläger habe das Fahrzeug aufgrund seines Wohnsitzes in Italien zulassen müssen. Ab diesem Zeitp...