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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat
Bezieht ein Stpfl. für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Das Verfassungsrecht verpflichtet den Gesetzgeber auch dann nicht, hiervon eine Ausnahme zu machen, wenn im Tätigkeitsstaat keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen gewährt wird (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a, Nr. 3a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsätze 1 und 2 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 45 AEUV; § 107 FGO).
(1) Der vom Kläger im Streitjahr 2016 bezogene Arbeitslohn entfiel zu 87,72 % auf eine in China und zu 12,28 %...