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Umsatzsteuer | EuGH zur umsatzsteuerfreien Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Nach dem EuGH ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn zugleich das Gebäude, in dem sich die Betriebsvorrichtungen befinden, umsatzsteuerfrei vermietet wird, so dass eine wirtschaftlich einheitliche Leistung vorliegt, und wenn die Mitvermietung der Betriebsvorrichtungen eine Nebenleistung zu der Hauptleistung (Vermietung des Gebäudes) ist.
Der [i]Vermietung eines Putenstalls mit BetriebsvorrichtungenKläger hatte in den Jahren 2010 bis 2014 an einen Putenzüchter ein Stallgebäude samt Maschinen und Betriebsvorrichtungen wie Heizungs- und Lüftungsanlagen, Beleuchtungssystemen und Fütterungsvorrichtungen vermietet. Er behandelte die Miete als umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG. Das Finanzamt ging davon aus, dass 20 % der Gesamtmiete auf die Betriebsvorrichtungen entfallen, und setzte insoweit Umsatzsteuer fest. Der Fall kam zum Eu...