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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 5 K 93/22

Gesetze: UStG § 23 Abs. 3 Satz 1

Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG

Leitsatz

Unter Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG ist die formelle Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung zu verstehen, die auch in einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (und damit auch in einer Steueranmeldung) bestehen kann.

Fundstelle(n):
UStB 2023 S. 209 Nr. 7
UStB 2023 S. 210 Nr. 7
CAAAJ-39825

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