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BFH Urteil v. - V R 134/85 BStBl 1990 II S. 1098

Gesetze: UStG 1980 § 17 Abs. 2 Nr. 1

Zur Frage der Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts im Akzeptantenwechselverfahren

Leitsatz

Gibt der Käufer anstelle der Zahlung eines Kaufpreises erfüllungshalber einen Wechsel hin, den der Verkäufer diskontieren läßt, und löst der Käufer als Bezogener diesen Wechsel bei Fälligkeit mit Mitteln ein, die er aus der Diskontierung eines weiteren (Akzeptanten-)Wechsels erhält, so tritt bei Inanspruchnahme des Verkäufers (Aussteller) aus dem Wechsel Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts ein, wenn die Beteiligten vereinbart hatten, daß die Kaufpreisforderung erst bei Einlösung des Akzeptantenwechsels durch den Käufer erlöschen sollte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1098
BFH/NV 1990 S. 86 Nr. 11
TAAAA-93075

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