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NWB Nr. 20 vom Seite 1412

Zurechnung von Mehrgewinnen bei Schädigung der Gesellschaft und der Mitgesellschafter durch einen der Gesellschafter

Dr. Christian Levedag

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1427Werden von einem Gesellschafter Einnahmen, die der Gesellschaft zustehen, am Gesellschaftsvermögen vorbei umgelenkt oder Gesellschaftsmittel für private Zwecke verausgabt, stellt sich bei einer nachträglichen Erfassung der Einnahmen und einer Gewinnkorrektur die Frage nach der Zurechnung des Mehrgewinns.

Vereinnahmung von der Gesellschaft zustehenden Einnahmen durch einen Gesellschafter am Gesamthandsvermögen vorbei

[i]Sonderbetriebseinnahme des schädigenden MitunternehmersDie der Gesellschaft zustehenden Einnahmen sind Sonderbetriebseinnahmen des veruntreuenden Gesellschafters. Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Der Gewinn auf der Gesellschaftsebene wird nicht erhöht, weil nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kein Steuerpflichtiger ein Einkommen zu versteuern hat, das tatsächlich einem anderen Steuerpflichtigen zugeflossen ist. Dies gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart.

[i]Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen den schädigenden MitunternehmerEin Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen den schädigenden Mitunternehmer kann bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG auf der Gesamthandsebene erst aktiviert werden, wenn er am Bilanzstichtag unbestritten und werthaltig ist. Die Besteuerung richtet sich dan...