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Kindergeld | Allgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung (BFH)
Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die beklagte Familienkasse wendet sich gegen ein Urteil, wonach sie dem klagenden Jobcenter gemäß § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X einen Teil der von diesem in der Zeit von Juni bis Oktober 2017 nach dem SGB II an die Beigeladene (Kind) gezahlten Leistungen erstatten muss.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern ...