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Umsatzsteuer | Nullsteuersatz auf die Lieferung einer Photovoltaikanlage (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zur
Frage geäußert, ob eine Photovoltaikanlage dem Nullsteuersatz nach
§ 12 Abs. 3
UStG unterliegt, wenn sie bereits im Jahr 2022 zum Teil in
Betrieb genommen, der Batteriespeicher jedoch erst im Jahr 2023 installiert
wurde.
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel v. auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Fritz Güntzler (CDU/CSU):
Bereits im Jahr 2021 haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass bei gleichzeitiger Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage und eines Stromspeichers umsatzsteuerrechtlich eine Sachgesamtheit vorliegt.
Der Nullsteuersatz des § 12 Abs. 3 UStG ist auf diese einheitliche Leistung dann anzuwenden, wenn sie nach dem ausgeführt worden ist. Werklieferungen w...