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IDW | Eingabe zur Umsetzung der CSRD
Kürzlich hat nach der WPK (siehe WP Praxis 4/2023 S. 127 NWB WAAAJ-34996) auch das IDW in einer Eingabe an das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine Sicht zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dargelegt, die bis zum in nationales Recht transformiert werden muss. Bei der Regelung der Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung spricht sich das IDW in seiner Eingabe für eine 1:1-Umsetzung der CSRD aus. Abschlussprüfer des Unternehmens sind für die Prüfung S. 190der Nachhaltigkeitsberichterstattung am besten geeignet, weil ihre Prüfung die integrierte Berichterstattung fördert, Abschlussprüfer über die nötige qualitätssichernde Infrastruktur verfügen, Ab...