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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 982/21

Gesetze: OEG § 1 Abs. 1; OEG § 2 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Straffreiheit des Täters nach der Unschuldsvermutung "in dubio pro reo" lässt die Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs nicht zwingend entfallen.

2. Nur bei neuen erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen oder einer anderen Würdigung des Sachverhalts muss in dem sozialgerichtlichen Verfahren weiter aufgeklärt werden, ansonsten darf sich das Gericht auf die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen stützen.

Fundstelle(n):
TAAAJ-39371

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