- Zum Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei alleinvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführern - Die Tatsache der Geburt eines Kindes durch eine Geschäftsführerin ist bei der Ausübung des Auswahlermessens zu berücksichtigen
Leitsatz
1. Das Auswahlermessen für die Inanspruchnahme eines von zwei jeweils alleinvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführern als Haftungsschuldner ist in der Regel nicht sachgerecht ausgeübt, wenn das FA hierfür allein auf die Beteiligungsverhältnisse der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital abstellt.
2. Die Tatsache der Geburt eines Kindes durch eine Geschäftsführerin während des Haftungszeitraums ist - wenn nicht bereits beim Haftungstatbestand (§ 69 AO 1977) - bei der Ausübung des Auswahlermessens zu berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1008 BFH/NV 1990 S. 81 Nr. 11 AAAAA-93025
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