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Online-Nachricht - Montag, 08.05.2023

Berufsrecht | Eingabe zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD (IDW)

Das IDW hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem BMF und dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Eingabe die aus Sicht des IDW wichtigsten Punkte zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dargelegt. Die CSRD muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.

Hierzu führt das IDW weiter aus:

Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung plädiert das IDW für eine 1:1-Umsetzung der CSRD, da der Abschlussprüfer des Unternehmens der bestgeeignete Prüfer auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist. Aus Sicht des IDW sind hierbei folgende Punkte ausschlaggebend:

  • Die Prüfung durch den Abschlussprüfer fördert die integrierte Berichterstattung.

  • Der Abschlussprüfer verfügt über die erforderliche qualitätssiche...

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