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Umsatzsteuer | Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes samt Betriebsvorrichtungen (EuGH)
Art. 135 Abs. 2 Satz 1
Buchst. c MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass er auf die
Vermietung auf Dauer eingebauter Vorrichtungen und Maschinen keine Anwendung
findet, wenn diese Vermietung eine Nebenleistung zu einer Hauptleistung der
Verpachtung eines Gebäudes ist, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien
geschlossenen und nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l dieser Richtlinie
steuerbefreiten Pachtvertrags erbracht wird, und diese Leistungen eine
wirtschaftlich einheitliche Leistung bilden ( "Finanzamt
X").
Hintergrund: Nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG sind u.a. die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind, nicht steuerfrei.
Die Rege...