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MFA Nr. 5 vom Seite 13

Die Welt der IGeL – Individuelle Gesundheitsleistungen

Kathrin Mann (MHBA)

Immer öfter bekommen Patienten bereits an der Anmeldung einer Praxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums eine Vielzahl von Informationen zu den „Zusatzleistungen“, die angeboten werden. Diese individuellen Gesundheitsleistungen müssen von den gesetzlich versicherten Patienten vollständig selbst bezahlt werden und sind deshalb zuweilen das Thema in den einschlägigen Medien. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – sind sie sinnvoll oder doch Geschäftemacherei?

Was wird als IGeL definiert?

Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer müssen sich nach den Gesetzen richten, die in Deutschland bzw. in der europäischen Union gelten. Die Gesetze, die die Grundlage der erstattungsfähigen Leistungen sind, finden sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Hier ist festgelegt, was eine medizinische Leistung darstellt – diese muss auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der ...

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