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BFH Urteil v. - V R 127/84 BStBl 1989 II S. 912

Gesetze: UStG 1973 § 4 Nr. 23

Zum Begriff der überwiegenden Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken

Leitsatz

Ein Hotelunternehmer nimmt Hotelgäste und erwachsene Arbeitnehmer (bei Gewährung von Kost und Logis) nicht "für Erziehungs-, Ausbildungs-oder Fortbildungszwecke" bei sich auf (§ 4 Nr. 23 UStG 1973). Die Befreiungsvorschrift greift daher ein, soweit er die von ihm zur Ausbildung beschäftigten Jugendlichen "zu Ausbildungszwecken" bei sich aufnimmt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 912
BFH/NV 1989 S. 44 Nr. 10
SAAAA-92997

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