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STFAN Nr. 5 vom Seite 25

Drohverlustrückstellung bei Einkaufsgeschäften in der Handelsbilanz

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH betreibt einen Ersatzteilhandel. Am bestellt sie beim Großhändler fünf gleiche Ersatzteile zu einem Festpreis von je 1.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die Lieferung ist für Anfang Januar 2023 vereinbart. Nach der zum gültigen (neuen) Preisliste kostet ein (zuvor bereits bestelltes) Ersatzteil nur noch 900 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die GmbH konnte alle bestellten Ersatzteile im Jahr 2023 an verschiedene Kunden weiterverkaufen.

Einführung

Grundsätzlich ist handelsrechtlich vorsichtig zu bewerten. Dabei sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Dazu gehört auch, dass zum Bilanzstichtag Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden sind. Bei schwebenden Geschäften handelt es sich um gegenseitige auf Leistungsaustausch gerichtete Verträge i. S. der §§ 320 ff. BGB, die hinsichtlich der vereinbarten Sach- oder Dienstleistungspflicht noch nicht voll erfüllt sind.

Der Schwebezustand beginnt grundsätzlich mit dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrags oder der Ab...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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