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FG Münster Urteil v. - 8 K 592/20 E

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Einkünfte: aus Leistungen

Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten als Sonstige Einkünfte

Leitsatz

Ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten führt nicht zu Kapitalerträgen sondern zu Sonstigen Einkünften aus Leistungen.

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 204 Nr. 7
ErbStB 2023 S. 204 Nr. 7
FAAAJ-38800

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