Last Minute
Hans J. Nicolini

Last Minute Logistik

1. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-470-00921-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10861-2

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Last Minute Logistik (1. Auflage)

8. Spezielle Rechtsaspekte

8.1 Einkaufsverträge

Hinweis

Dieser Abschnitt ist im Rahmenplan in die Kategorie „beherrschen“ eingeordnet.

Merke

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichten (§ 433 BGB). Als Kaufsache gelten Vermögensgegenstände unterschiedlicher Art:

  • Sachen: Körperliche Gegenstände, § 90 BGB

  • Rechte: z. B. Forderungen, Grundpfandrechte, gewerbliche Schutzrechte z. B. Patente)

  • Sonstige Gegenstände: Güter, die keine Sachen oder Rechte sind (z. B. Elektrizität, Standardsoftware)

  • Herzustellende oder zu erzeugende bewegliche Sachen

Einkaufsverträge unterliegen grundsätzlich keinen Vorschriften, sie werden geschlossen durch übereinstimmende Willenserklärungen der Partner. Es haben sich aber spezielle Formen entwickelt, die den Einkauf kostengünstiger und sicherer machen sollen.

  • Ein Rahmenvertrag bestimmt die Regelungen, die für gleichartige Einzelverträge gelten sollen, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden und notwendige Konkretisierungen enthalten. Vertragsinhalte können z. B. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Abnahmever...

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