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Probleme der Vermögensnachfolge von Todes wegen bei Patchworkfamilien
Regelungsziele und Störfaktoren
Die Vermögensnachfolge bei Patchworkfamilien wirft besondere Gestaltungsprobleme auf. Unter einer Patchworkfamilie wird gemeinhin eine Konstellation verstanden, bei denen ein Ehegatte zumindest ein Kind mit einer anderen Person hat. Das gesetzliche Erbrecht nimmt auf diese Konstellation keine Rücksicht. Verfügen beide Ehegatten über einseitige Kinder, so werden die Kinder des erstversterbenden Ehegatten beim Tod des überlebenden Ehegatten regelmäßig benachteiligt, da sie nicht am Nachlass des letztversterbenden Ehegatten partizipieren, wohingegen umgekehrt die Kinder des letztversterbenden Ehegatten über ihr Elternteil sehr wohl am Nachlass des Erstversterbenden teilhaben. Eine Lösung der Problematik durch eine entsprechende testamentarische Regelung ist also dringend erforderlich.
Das gesetzliche Erbrecht nimmt auf die besonderen Strukturen der Patchworkfamilie keine Rücksicht. Daher ist eine Regelung der Vermögensnachfolge durch eine Verfügung von Todes wegen so gut wie immer geboten.
Eine Einheitslösung gibt es nicht. Wie eine Verfügung aussieht, hängt von den Interessen der Beteiligten ab. So kann entweder die Absicherung der eigenen Kinder oder die des Patchworkpartn...