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BMF 18.04.2023 III C 2 - S 7282/19/10001: 005, Kommentierte Nachricht BBK 9/2023 S. 390

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zum unrichtigen Steuerausweis nach § 14c UStG

Das BMF reagiert auf das BFH-Urteil zur Nichtanwendung des § 14c UStG bei negativen Rechnungsbeträgen. Das BMF wendet das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an, weil der BFH den Sachverhalt falsch verstanden habe. Denn mit den negativen Beträgen sei nicht über erbrachte Leistungen unberechtigt i. S. von § 14c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UStG abgerechnet worden, sondern nur über einen Bonus, der in einer Jahreskonditionsvereinbarung geregelt worden sei.

Nach [i]Unterschiedliche Fallgruppen dem BMF ist vielmehr wie folgt zu unterscheiden:

  • Handelt es sich bei dem Negativbetrag um eine Entgeltminderung, greift § 14c UStG nicht, da der Negativbetrag weder ein „Mehrbetrag“ i. S. von § 14c Abs. 1 UStG noch ein „ausgewiesener Betrag“ i. S. von § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG ist.S. 391

  • Wird in einer Gutschrift das Entgelt mit einem Minuszeichen...