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FG Münster 18.10.2022 11 K 2273/18 E, IWB 8/2023 S. 291

FG Münster | Besteuerung eines 401(k)-Pensionsplans (USA)

Das FG Münster hatte erstmals über die Einordnung von Leistungen aus einem 401(k)-Pensionsplan zu entscheiden. Bis zu seinem Rückzug nach Deutschland war der Kläger von 1999?2007 bei der X Inc. in den USA angestellt. 1999 schloss er einen 401(k)-Pensionsplan ab, wo er einen Teil seines Gehalts einzahlte. Die abgeführten Beträge, die Zinsen und die Dividenden unterlagen in Übereinstimmung mit dem US-Steuerrecht keiner Besteuerung. Im Streitjahr 2015 erhielt der Kläger eine von US-Seite nicht besteuerte Auszahlung i. H. von 237.471 €.

[i]Bei Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen liegen „andere“ Leistungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor Der Ertragsanteil (97.220 €) wurde vom Finanzamt der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG). Die Klage hiergegen hatte teilweise Erfolg. Kernfrage sei nicht, ob – wie von den Parteien angenommen – die Vorausse...