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Track 10-11 | Kryptowährungen: Gewinne bei Verkauf oder Tausch innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig
Zu den (anderen) Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sein können, gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token. Dieses Ergebnis ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Bei der Erfassung und Besteuerung von Veräußerungsgeschäften mit Currency Token liege kein normatives Vollzugsdefizit vor.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Kryptowährungen – wie Bitcoin, Ethereum und Monero – möchten wir Ihnen jetzt vorstellen. – Bei diesem Thema bin ich mir nicht sicher, welche Relevanz es in der Praxis wirklich hat. Wir hatten dazu einmal Google befragt.
Offenbar nutzen seit dem Höhepunkt in 2017 immer weniger Deutsche Kryptowährungen. Waren es damals 11 % der Befragten, sank die Zahl in den Folgejahren kontinuierlich und heute sind es nur noch 4 %.
Ob diese Zahlen stimmen, wissen wir nicht. Klar ist aber, dass es sich immer noch um ein Nischenthema handelt, von dem längst nicht alle Berater betroffen sind. Wir wollen dem Thema Kryptowährungen daher auch weiterhin nicht zu vie...