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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 07 | Dienstwagen: Keine Fahrtenbuchmethode bei Schätzung der Benzinkosten

Die Fahrtenbuchmethode bei Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung setzt nicht nur ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch voraus, sondern auch den Nachweis der tatsächlichen Kfz-Kosten. Die Fahrtenbuchmethode scheidet daher nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs aus, wenn der Arbeitgeber die Benzinkosten des Dienstwagens lediglich schätzt, weil der Dienstwagen an einer betrieblichen Zapfsäule ohne Zählwerk betankt wurde.

Eine kleinliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt uns die Gelegenheit, vor einer Falle bei der Besteuerung der Privatnutzung eines Dienstwagens zu warnen.

Im Streitfall hatte ein Unternehmer seinen Arbeitnehmern Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Arbeitnehmer führten jeweils ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Die Dienstwagen wurden an einer betrieblichen Zapfsäule betankt. Diese verfügte – und das war aus steuerlicher Sicht keine gute Idee – über kein Zählwerk. Die abgegebene Menge wurde ebenso wenig angezeigt wie ein Abgabepreis. Die Arbeitgeberin ermittelte die Kfz-Kosten daher durch eine Schätzung, indem sie die Benzinkosten nach Durchschnittswerten auf der Grundlage der Herstellerangaben fü...