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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 12 | Außergewöhnliche Belastungen: Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten sind nicht zwangsläufig

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine außergewöhnlichen Belastungen. Zwar seien die Umbaumaßnahmen eine Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustands. Gleichwohl seien sie nicht zwangsläufig entstanden. Denn sie seien nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge eines frei gewählten Freizeitverhaltens.

In unserer Juli-Ausgabe 2020 hatten wir Sie in der Rubrik „Anhängige Verfahren” über ein erstinstanzliches Urteil des FG Münster zu außergewöhnlichen Belastungen informiert. Die Richter aus Westfalen hatten entschieden: Die Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sind nicht als zwangsläufig anzusehen, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt im Ergebnis bestätigt.

Im Streitfall bewohnten Eheleute ein in ihrem Eigentum stehendes Einfamilienhaus mit Garten. Die Ehefrau leidet an einem Post-Polio-Syndrom. Sie...