Akteneinsicht; Bestandskraft; Datenschutzgrundverordnung; Ermessen
Rechtsfrage
Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu?
Gesetze: DSGVO Art 15, AO § 32c
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.04.2023): ,
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
VAAAJ-38128