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Substanz-Double-Dips
Werden nur einmalig vorliegende Substanzschöpfungsbeiträge zugleich mehreren Rechtsträgern steuerlich zugerechnet, so entstehen Substanz-Double-Dips. Es zeigt sich, dass der Boden für Substanz-Double-Dips bereitet wird durch das Fehlen eines gesetzlich (einheitlich) definierten Begriffs der „Substanz“ in Zusammenwirkung mit grenzüberschreitenden Qualifikationskonflikten in den Zurechnungsregeln von Substanzschöpfungsbeiträgen. Zugleich fehlen sowohl im nationalen als auch im internationalen Steuerrecht geeignete Abwehrnormen.
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I. Unklarer Substanzbegriff und Zurechnung von Substanz
Der für das Steuerrecht bedeutsame Begriff „Substanz“ erfährt durch nationale und internationale Entwicklungen stetig zunehmende Bedeutung. Indes wird der Begriff im gesamten deutschen Steuerrecht nicht definiert. Auch die Bedeutung einzelner Substanzschöpfungsbeiträge ist weitgehend unklar bzw. jedenfalls nicht gesetzlich geregelt.
Fraglich ist, ob Substanzschöpfungsbeiträge (oder auch das Vorliegen einer notwendigen Mindestsubstanz in Gänze) zwischen Rechtsträgern durch schuld- oder gesellschaftsrechtliche Verträge zielgeric...