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NWB Nr. 50 vom Seite 3947

Rentenreform: Rente schnell beantragen?!

Viele Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung sind verunsichert und spielen mit dem Gedanken, ihre Altersrente früher zu beantragen oder früher in Anspruch zu nehmen. Es gilt jedoch immer das Rentenrecht zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und nicht zum Zeitpunkt der Beantragung der Rente. Durch einen Rentenantrag im Jahr 2003 kann also bei einem Rentenbeginn im Jahr 2004 eine Verschlechterung bei den eigenen Rentenansprüchen nicht verhindert werden!

Die vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Maßnahmen (vgl. dazu schon NWB Aktuelles Heft 47/2003) Absenkung der Mindestschwankungsreserve von 0,5 auf 0,2 Monatsausgaben und Aussetzung der Rentenanpassung zum haben keine unmittelbare Auswirkung auf Rentenansprüche. Hingegen können die beschlossenen Maßnahmen Tragung des vollen Beitrags zur Pflegeversicherung der Rentner ab und zeitnahe Weitergabe der Beitragssatzänderung in der Krankenversicherung nicht durch einen schnellen Rentenantrag noch im Jahr 2003 vermieden werden. Diese Maßnahmen betreffen alle Neu- und Bestandsrentner.

Bei Versicherten, die lange Schul- und Studienzeiten zurückgelegt haben, ist zu überlegen, ob ein baldiger Ren...