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NWB BB 5/2023 S. 132

Verpackungsgesetz: Bei Nicht-Einhaltung drohen Strafen

Seit Januar 2023 verpflichtet das Verpackungsgesetz Restaurants, Imbissbuden, Caterer und Lieferdienste dazu, Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Betriebe mit mehr als 80 qm oder mehr als fünf Angestellten müssen eine Alternative zu Einwegverpackungen anbieten, entweder mit einem eigenen oder einem Pool-System. Bisher hat sich allerdings nur ein Bruchteil der Betriebe um die Umsetzung gekümmert. Daher bieten viele Städte und Kommunen Unterstützung und teilweise Fördergelder an, damit die Realisierung beschleunigt wird.

Um die Gastronomie vor Ort zu unterstützen, hat beispielsweise die Stadt Leverkusen das Förderprogramm „Wiedersehen macht Freude“ aufgelegt. Die Anmeldung zu einem überregionalen Mehrwegsystem sowie ein Startguthaben für die Nutzung dieses Systems...