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StuB 8/2023 S. 353

IDW RS IFA 3 zum Ausweis von Immobilien im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS IFA 3) verabschiedet.

IDW RS IFA 3 enthält Grundsätze zur Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens, zum Ausweis von sog. Bauvorbereitungskosten sowie von Kosten, die bei der Erstellung oder umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen angefallen sind. Gegenstand der Verlautbarung sind darüber hinaus Ausweisfragen für den Fall der Veräußerung einer Immobilie.

IDW RS IFA 3 ist erstmals anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die Verabschiedung...