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OLG Frankfurt/M. 24.07.2003 6 U 36/03, NWB 50/2003 S. 375

Wettbewerbsrecht | unzulässige Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich

Die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme gegenüber Handwerksbetrieben mit dem Ziel der Vermittlung von Bauaufträgen stellt eine wettbewerbswidrige Telefonwerbung i. S. des § 1 UWG dar. Dass die angerufenen Handwerksbetriebe in den Gelben Seiten eingetragen sind, begründet dabei noch kein vermutetes Einverständnis mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch einen Dritten, dessen Geschäftstätigkeit in einer kostenpflichtigen Vermittlung von (Handwerks-)Aufträgen besteht (OLG Frankfurt/M., Urt. v. - 6 U 36/03, WRP 2003, 1361).