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BFH Urteil v. - II R 213/85 BStBl 1989 II S. 545

Gesetze: BewG § 109 Abs. 1BewG § 10

Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um Investitionszulagen gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschußten Wirtschaftsgüter (hier: § 19 BerlinFG)

Leitsatz

Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen sind die nicht um Investitionszulagen gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschußten Wirtschaftsgüter.

Zur Entkräftung der Teilwertvermutung reicht es nicht aus, daß nur darauf hingewiesen wird, es seien aufgrund des § 19 BerlinFG erhöhte Investitionszulagen gezahlt worden (Fortentwicklung der , BFHE 133, 567, BStBl II 1981, 702, und III R 109/76, BFHE 133, 572, BStBl II 1981, 700).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 545
BFH/NV 1989 S. 27 Nr. 7
DAAAA-92869

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