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Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Handlungsgebot im Krisen-, Sanierungs-, und Insolvenzfall
Die Reform des strafrechtlichen Einziehungsrechts hat in materiell-rechtlicher sowie in strafprozessualer Hinsicht (§§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. und 459h ff. StPO) zu einer wesentlichen Verbesserung des gesetzlichen Instrumentariums zur Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und Drittbegünstigten sowie der Entschädigung von Opfern beigetragen. Zugleich hat der Gesetzgeber das Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz/-privilegierung und dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren aus rechts- und sozialpolitischen Gründen weitgehend zugunsten der Gläubigergleichbehandlung aufgelöst. Für eine Klarstellung bestand insbesondere auch aus insolvenzrechtlicher Sicht Regelungsbedarf. In der praktischen Anwendung zeigen sich allerdings im Hinblick auf Bestrebungen zur Mehrung der Masse Konflikte auf. Der Beitrag zeigt auf, dass auf der Grundlage des neuen Normengefüges eine „praktische Konkordanz“ erzielbar ist. Angerissen werden sollen auch grenzüberschreitende Aspekte, die für die Insolvenzpraxis zukünftig durchaus von Relevanz sein könnten.
Mit dem vorliegenden Beitrag sollen – in Kurzform – (vor-)insolvenzrechtlich relevante Pro...