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NWB Sanieren 4/2023 S. 126

Verfahrensrecht | Eckpunkte zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts (BMJ)

I. Aktuelle Situation

Derzeit gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, einen zivilrechtlichen Wirtschaftsstreit vor einem deutschen Gericht in englischer Sprache zu führen. Wenn alle Beteiligten auf Englisch verhandeln wollen, kann zwar auf einen Dolmetscher verzichtet werden. Die Klageschrift muss aber in deutscher Sprache eingereicht werden und die Parteien haben keinen Anspruch auf die Einreichung englischsprachiger Urkunden. Auch gerichtliche Entscheidungen müssen immer in deutscher Sprache verfasst werden. Für große Wirtschaftsstreitigkeiten bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten an. In der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schie...