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BMF 06.04.2023 IV C 6 - S 2246/20/10002 :001, Kommentierte Nachricht BBK 9/2023 S. 392

Steuerrecht | BMF erhöht die Betriebsausgabenpauschale

Das BMF erhöht ab VZ 2023 die in H 18.2 EStH genannte Betriebsausgabenpauschale und begründet dies mit dem gestiegenen Preisniveau. Der pauschale Betriebsausgabenabzug beträgt nunmehr:

  • bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 30 % der Betriebseinnahmen [i]Hauptberufliche Tätigkeitaus dieser Tätigkeit, höchstens aber 3.600 € jährlich;

  • bei nebenberuflicher Tätigkeit im wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen [i]Nebenberufliche TätigkeitBereich 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Nebentätigkeit, höchstens aber 900 € jährlich. Hierzu gehört auch eine Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG handelt. Der Höchstbetrag von 900 € kann nur einmal für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfac...