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Vergütung | Angemessener Zeitaufwand für Kanzleiabwicklung
Ist von einer ungeordneten Kanzleistruktur und einer mängelbehafteten und undurchsichtigen Organisation auszugehen, dürfen diese Umstände auch bei der Beurteilung herangezogen werden, ob der vom bestellten Abwickler angeführte Zeitaufwand als angemessen anzusehen ist.
Ist ein Rechtsanwalt gestorben, kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt zum Abwickler der Kanzlei bestellen (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 1 BRAO; s. auch § 70 Abs. 1 Satz 1 StBerG). Für die Abwicklungsvergütung gibt es keine allgemein gültige Obergrenze. Entscheidend sind die Besonderheiten des Einzelfalls. So hat der AnwZ (Brfg) 52/19, NWB BAAAH-93676) in einem Fall eine Erhöhung von 60 % als gerechtfertigt angesehen, weil die Vertretungstätigkeit von besonderen Schwierigkeiten und Problemen ...