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OLG Brandenburg 31.01.2023 7 W 12/23, NWB 15/2023 S. 1030

HR | Nachweis der alleinigen Gesamtrechtsnachfolge einer gelöschten GmbH

Für den Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge nach Ausscheiden aller anderen Gesellschafter reicht die Einsichtnahme in das Handelsregister über das Internetportal www.handelsregister.de nicht aus, weil die Registereinträge nicht mehr bestehender Gesellschaften nicht mehr einzusehen sind.

Anmerkung:

Der vom Gericht geforderte Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden (vgl. § 727 Abs. 1 ZPO) ist nicht entbehrlich, weil der Umstand der Gesamtrechtsnachfolge offenkundig oder gerichtskundig wäre. Die allgemeine oder dem Gericht mögliche Einsichtnahme in das Handelsregister über ein Internetportal (www.handelsregister.de) eignet sich dazu nur, wenn zur Zeit der Erteilung der Klausel die fraglichen Tatsachen auf diese Weise festgestellt werden könnten. Di...