Dorothee Hallerbach, Alois Th. Nacke, Lars Rehfeld

Gewerbesteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-482-67552-2

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Hallerbach, Nacke, Rehfeld - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 9 Nr. 2b Kürzungen (Anteile an KGaA)

Lars Rehfeld (Oktober 2023)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 9 Nr. 2b GewStG

Hinweise:

Die GewStDV enthält keine ergänzenden Regelungen zu § 9 Nr. 2b GewStG.

Die GewStR enthalten keine Richtlinien oder Hinweise zu § 9 Nr. 2b GewStG.

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 9 Nr. 2b GewStG

1 Normzweck ist die Entlastung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA von Gewinnanteilen, die bereits auf Ebene der KGaA dem gewerbesteuerlichen Gewinn gem. § 8 Nr. 4 KStG hinzugerechnet worden sind. Im Ergebnis wird damit die doppelte gewerbesteuerliche Erfassung dieser Gewinnanteile vermieden.

Eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung mit Gewerbesteuer ist jedoch nur dann zu befürchten, wenn der persönlich haftender Gesellschafter entweder als natürliche Person mit seinen Gewinnanteilen tatbestandlich der deutschen Gewerbesteuer dem Grunde nach unterliegt oder es sich bei dem persönlich haftenden Gesellschafter um eine Kapitalgesellschaft handelt, auf die § 8 Abs. 2 KStG zur Anwendung kommt und die Gewinnanteile in der Bemessungsgrundlage der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des persönlich haftenden Gesellschafters, z. B. über § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG, enthalten sind.

2–5 (Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung des § 9 Nr. 2b GewStG

6 § 9 Nr. 2b GewStG wurde durch das...

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