Dorothee Hallerbach, Alois Th. Nacke, Lars Rehfeld

Gewerbesteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-482-67552-2

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Hallerbach, Nacke, Rehfeld - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 8 Nr. 10 Hinzurechnungen (Gewinnminderung)

Falco Hänsch, Jens Wessels (September 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8 Nr. 10 GewStG

Hinweise:

Die GewStDV enthält keine ergänzenden Regelungen zu § 8 Nr. 10 GewStG. R 8.6 GewStR und H 8.6 GewStH enthalten Richtlinien und Hinweise zur Anwendung von § 8 Nr. 10 GewStG.

I. Inhalt und Zweck des § 8 Nr. 10 GewStG

1 § 8 Nr. 10 GewStG soll eine doppelte gewerbesteuerliche Begünstigung von gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen mit Gewinnen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften verhindern. Eine doppelte Begünstigung kann beim Anteilseigner theoretisch eintreten, wenn Gewinnausschüttungen einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft gem. §§ 9 Nr. 2a, 7 oder 8 GewStG gekürzt werden und parallel eine abschreibungs-, veräußerungs-, entnahme-, liquidations- oder kapitalherabsetzungsbedingte Gewinnminderung bei demselben Steuerpflichtigen vorgenommen wird.

2 Da die Gewinnminderung i. S. von § 8 Nr. 10 Buchst. a, b GewStG bei der körperschaft- bzw. einkommensteuerlichen Gewinnermittlung (vgl. § 7 Satz 1 GewStG) abgesetzt worden sein muss, ist der objektive Anwendungsbereich der Vorschrift gleichwohl überschaubar, vgl. insbesondere das Verlust-Abzugsverbot in § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG.

II. Rechtsentwicklung des § 8 Nr. 10 GewStG

3 Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990 v. in das GewStG eingefügt. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. wurde § 8 Nr. 10 GewStG dahing...

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