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Dorothee Hallerbach, Alois Th. Nacke, Lars Rehfeld

Gewerbesteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-482-67552-2

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Hallerbach, Nacke, Rehfeld - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 8 Nr. 5 Hinzurechnungen (Portfoliobeteiligungen)

Martin Geißer (März 2025)

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8 Nr. 5 GewStG

Hinweis:

Die GewStDV enthält keine ergänzenden Regelungen zu § 8 Nr. 5 GewStG. H 8.3 GewStH enthält Hinweise zur Anwendung von § 8 Nr. 5 GewStG.

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 8 Nr. 5 GewStG

1 Hält ein gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer in seinem Betriebsvermögen Anteile an einer inländischen oder ausländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des KStG von weniger als 15 % (sog. Streubesitzanteile oder Portfoliobeteiligungen) sieht § 8 Nr. 5 GewStG eine Belastung von ausgekehrten Gewinnanteilen bzw. Dividenden mit Gewerbesteuer mittels Hinzurechnung vor.

2 Diese Einkünfte werden zunächst ertragsteuerlich im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens bei einkommensteuerpflichtigen Personen zu 40 % gem. § 3 Nr. 40 EStG und bei körperschaftsteuerpflichtigen Personen mit Beteiligungen von mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft zu 95 % gem. § 8b Abs. 1, 4, 5 KStG bei der Gewinnermittlung freigestellt.

Die Prüfung erfolgt demnach in mehrere Stufen

1. Bezüge bleiben i. S. d. EStG oder KStG unberücksichtigt.

2. Beteiligungsgrenze von mindestens 15 % ist unterschritten.

3. Hinzurechnung der unberücksichtigten Bezüge

  • Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 GewStG

    + Nach...

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