Gewerbesteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2023
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§ 8 Nr. 4 Hinzurechnungen (Gewinnanteile KGaA)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8 Nr. 4 GewStG
Die GewStDV enthält keine ergänzenden Regelungen zu § 8 Nr. 4. R 8.2 GewStR und H 8.2 GewStH enthalten Richtlinien und Hinweise zur Anwendung.
Gieshoidt, Die ertragsteuerliche Behandlung von Dividendeneinkünften einer KGaA bei ihrem persönlich haftenden Gesellschafter, FR 2019 S. 543 m. w. N; Schulze zur Wiesche, Die KGaA als Familiengesellschaft, StBp 2020 S. 43.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 8 Nr. 4 GewStG
1 Die Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines persönlich haftenden Gesellschafters (phG) einer KGaA zum gewerblichen Gewinn der KGaA soll die Aufsplittung der gewerbesteuerlichen Erfassung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter verhindern und eine primäre Besteuerung der Gewinnanteile auf Ebene der KGaA sicherstellen. Diese Systematisierung folgt einerseits dem Realsteuercharakter der Gewerbesteuer, die primär an das Steuersubjekt KGaA mit ihrem stehenden Gewerbebetrieb im Inland anknüpft, unabhängig von der Ansässigkeit und Steuerpflicht des phG. Andererseits erfordert auch die hybride gesellschaftsrechtliche Struktur der KGaA an der Schnittstelle von Personen- und Kapitalgesellschaft eine einheitli...