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RENO Nr. 4 vom Seite 27

Probeklausur § 15 Abs. 3a RVG

Rechtsfachwirtin Inga Feik

Die RVG-Prüfung ist für die meisten Prüfungsteilnehmer die „Stressklausur“ schlechthin. Es wird viel Wissen in kurzer Zeit abgefragt. Viele Prüfungsteilnehmer schaffen die Klausur nur knapp oder leider gar nicht in der vorgegebenen Zeit. Umso wichtiger ist es, hier Probeklausuren zu schreiben.

Wichtige Hinweise für die Prüfung

Bitte achten Sie in Bezug auf § 15 III RVG auf folgende Grundregeln:

  1. Findet z. B. eine Prüfung des § 15 III RVG hinsichtlich der Einigungsgebühr statt, muss dies zwingend auch bei der Verfahrensgebühr der Fall sein.

  2. Die Prüfung nach § 15 III RVG findet immer auf den höchsten Gebührensatz und die Summe der Streitwerte statt.

  3. Achten Sie auf Ihre Formulierungen: Wenn Sie nur prüfen und keine Kürzung vornehmen, dann schreiben Sie „geprüft gem. § 15 III RVG“. Nehmen Sie eine Kürzung der Gebühren vor, schreiben Sie: „geprüft und gekürzt gem. § 15 III RVG“.

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Am Montag findet Martina Müller die Kündigung ihres Arbeitgebers im Briefkasten. Diese kommt völlig überraschend, und sie weiß auf den ersten Blick gar nicht, was sie machen soll. Die Nachbarin empfiehlt ihr, sich gleich einen Anwalt zu suchen und Kündigungsschutzklage einzureichen. Dies macht Frau Müller ...

Lösung

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten