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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
auch der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- (und Überweisungs-)Beschlusses wurde komplett neu gestaltet. Das Formular zur Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aus einer Unterhaltsforderung wird ersatzlos gestrichen und die notwendigen Informationen in das allgemeine Formular übernommen. Mit dem Beitrag von Gabriele Waldschmidt können Sie sich mit dem Umfang des Formulars und der Vielzahl von Ankreuzmöglichkeiten frühzeitig vertraut machen.
Zahlt ein Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Gibt es keine vertraglichen Regelungen, greift § 288 BGB, der Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern und Nicht-Verbrauchern unterscheidet. Die Art des Rechtsgeschäfts hat einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Verzugszinsen. Susanne Kowalski zeigt Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie beim Rechnen achten müssen.
Eine Probeklausur zu § 15 Abs. 3a RVG von Inga Feik finden Sie am Ende dieser Ausgabe.
Herzliche Grüße
Ihre