Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 98/84 BStBl 1989 II S. 471

Gesetze: KStG 1968 § 6 Abs. 1 Satz 2KStG 1968 § 7 Satz 1KStG 1968 § 1 Abs. 1 Nr. 6KStG 1968 § 11 Nr. 5 Buchst. aSpkG NW § 27

Spenden, die eine Sparkasse aus dem Teil des Jahresüberschusses leistet, auf dessen Auszahlung der Gewährträger zuvor verzichtet hat, sind eine Form der Einkommensverteilung und daher nicht abzugsfähig

Leitsatz

1. § 11 Nr. 5 Buchst. a KStG 1968 ist nicht anzuwenden, wenn eine Sparkasse Spenden zu gemeinnützigen Zwecken in der Form einer Einkommensverteilung i.S. des § 7 Satz 1 KStG 1968 leistet.

2. Eine Einkommensverteilung i.S. des § 7 Satz 1 KStG 1968 ist anzunehmen, wenn eine Sparkasse den Teil des Jahresüberschusses gemäß § 27 Abs. 5 SpkG NW gemeinnützigen Zwecken zuführt, auf dessen Auszahlung der Gewährträger zuvor verzichtete.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 471
UAAAA-92833

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen